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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Darf ich? | 57 Beiträge | ||
Autor | Sven8 R.8, Brakel / NRW | 459840 | ||
Datum | 02.02.2008 19:21 MSG-Nr: [ 459840 ] | 13658 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert Kohnen Okay, dann wäre ich (falls ich der FF angehöre) bei eime VU als Ersthelfer über die FUK versichert. Und was ist mit meinem Beifahrrer, der NICHT in der Feuerwehr ist? Hat der jetzt einen anderen Versicherungsschutz? Kann ich mir kaum vorstellen. Denke (weiß es aber nicht) das alle über irgendwenn versichert sind (eigene Vers. oder Vwers vom Unfallvberursacher), aber nicht über die FUK, weil ich ja gar nicht offiziell im Dienst bin Hallo Du bist versichert dein Beifahrer ebenso. Das Sozialgesetzbuch 7 sagt wer an Unglücksstellen Hilfe leistet ist versichert. Da ist weder die FW noch sonstwer explizit erwähnt. somit ist es Völlig egal ob angehöriger einer Feuerwehr am eigenen Standort oder auf der Autobahn nahe der polnischen grenze oder auf dem Watzmann bist alles pflichtversichert im Sinne des Gesetztes. Greets Sven Meine Meinung und nix anderes. | ||||
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