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RubrikEinsatz zurück
ThemaRauchmelder in Wohnhaus; war Kein Zugang zum Objekt trotz Auslösung de3 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW476411
Datum10.04.2008 11:55      MSG-Nr: [ 476411 ]3228 x gelesen
Infos:
  • 10.04.08 Kein Zugang zum Objekt trotz Auslösung der BMA! Gewaltsamer Zugang?

  • Hallo Tobias,

    generell würde ich die betreffende Wohnung von aussen in Augenschein nehmen (EG Fensterblick, ansonsten über tragbare/Drehleiter), das ganz möglichst umfassend von allen zugänglichen Seiten.
    Da nicht auszuschliessen ist, das man die Wohnung nicht ausreichend einsehen kann, ist frühzeitig die Polizei nachzufordern, da evtl. die Wohnungstür geöffnet werden muss.
    Kann man die Wohnung nicht komplett einsehen, bzw. lokalisieren, welcher RM ausgelöst hat liegt meiner Meinung nach ein anscheinsverdacht vor, der uns berechtigt, die Wohnung mit! der Polizei zusammen gewaltsam zu öffnen und zu begehen.
    Kann ein Brandereigniss von aussen erkundet werden, gilt doch sowieso das generelle Vorgehen bei einem Brandeinsatz.
    So sehe ich das, mal sehen, wie`s den anderen geht :-)
    Gruß Christian


    Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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     10.04.2008 09:01 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     10.04.2008 11:55 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
     10.04.2008 17:03 Axel7 S.7, Remscheid

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