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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Rauchmelder in Wohnhaus; war Kein Zugang zum Objekt trotz Auslösung de | 3 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 476411 | ||
Datum | 10.04.2008 11:55 MSG-Nr: [ 476411 ] | 3228 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Tobias, generell würde ich die betreffende Wohnung von aussen in Augenschein nehmen (EG Fensterblick, ansonsten über tragbare/Drehleiter), das ganz möglichst umfassend von allen zugänglichen Seiten. Da nicht auszuschliessen ist, das man die Wohnung nicht ausreichend einsehen kann, ist frühzeitig die Polizei nachzufordern, da evtl. die Wohnungstür geöffnet werden muss. Kann man die Wohnung nicht komplett einsehen, bzw. lokalisieren, welcher RM ausgelöst hat liegt meiner Meinung nach ein anscheinsverdacht vor, der uns berechtigt, die Wohnung mit! der Polizei zusammen gewaltsam zu öffnen und zu begehen. Kann ein Brandereigniss von aussen erkundet werden, gilt doch sowieso das generelle Vorgehen bei einem Brandeinsatz. So sehe ich das, mal sehen, wie`s den anderen geht :-) Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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