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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Feuerwehr
RubrikEinsatz zurück
ThemaRauchmelder in Wohnhaus; war Kein Zugang zum Objekt trotz Auslösung de3 Beiträge
AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW476513
Datum10.04.2008 17:03      MSG-Nr: [ 476513 ]3209 x gelesen
Infos:
  • 10.04.08 Kein Zugang zum Objekt trotz Auslösung der BMA! Gewaltsamer Zugang?

  • Moin,

    Geschrieben von Christian Trachternach
    die Wohnung mit! der Polizei zusammen gewaltsam zu öffnen

    Ich frag mich immer, warum in diesem Zusammenhang so häufig auf die Polizei verwiesen wird.

    Entweder es besteht die Notwendigkeit, die Wohnung zu betreten, dann greift (hier für NRW) § 28 Abs. 2 und 3 FSHG und wir dürfen aufmachen und nachsehen. Oder es besteht keine Notwendigkeit, dann hilft uns auch die Polizei nicht. Wenn die dann z.B. die Öffnung doch anordnet, um die Lärmbelästigung zu beenden, ist fraglich, ob die FW das in Amtshilfe dann durchführen darf.

    Als Hilfskonstruktion, um den Grundrechteeingriff nicht selber verantworten zu müssen taugt das jedenfalls nicht.


    Tschökes,
    Axel Solanka.

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     10.04.2008 09:01 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     10.04.2008 11:55 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
     10.04.2008 17:03 Axel7 S.7, Remscheid

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