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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Rauchmelder in Wohnhaus; war Kein Zugang zum Objekt trotz Auslösung de | 3 Beiträge | ||
Autor | Axel8 S.8, Remscheid / NRW | 476513 | ||
Datum | 10.04.2008 17:03 MSG-Nr: [ 476513 ] | 3209 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Christian Trachternach die Wohnung mit! der Polizei zusammen gewaltsam zu öffnen Ich frag mich immer, warum in diesem Zusammenhang so häufig auf die Polizei verwiesen wird. Entweder es besteht die Notwendigkeit, die Wohnung zu betreten, dann greift (hier für NRW) § 28 Abs. 2 und 3 FSHG und wir dürfen aufmachen und nachsehen. Oder es besteht keine Notwendigkeit, dann hilft uns auch die Polizei nicht. Wenn die dann z.B. die Öffnung doch anordnet, um die Lärmbelästigung zu beenden, ist fraglich, ob die FW das in Amtshilfe dann durchführen darf. Als Hilfskonstruktion, um den Grundrechteeingriff nicht selber verantworten zu müssen taugt das jedenfalls nicht. Tschökes, Axel Solanka. | ||||
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