Geschrieben von Sven von Gazali
Wurde sich bei Beschaffungen von Euch entsprechende Gedanken gemacht?
Die Gedanken zur Beschaffung meiner eigenen, selbst beschafften Bandschlinge drehten sich um die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten einer Bandschlinge. Eine Rettungsschlaufe kann man imo nicht für so viele Möglichkeiten "mißbrauchen", ohne daß man gegen die bestimmungsgemäßen Verwendungszwecke gm. DIN oder Gebrauchsanweisung verstößt..., oder?!
In erster Linie also nehme ich "meine" Bandschlinge als Hilfsmittel, um Personen (auch AGT) aus einem Gebäude retten zu können und um z.B. Türen und Fenster offen zu halten, dort wo keine Keile helfen.
Der Gebrauch bei der Selbstrettung entspringt m.E. eher draus, daß man ein einfaches Mittel nutzen kann/will, was man ohnehin gerade dabei hat.
Und "meine" Bandschlinge ist auf eine Gewichtsbelastung von (laß mich lügen) bis zu 22kN ausgelegt. Also wenn ich mich damit nicht retten können soll, womit denn dann?!
Mal davon abgesehen:
Theoretisch könnte man sich doch auch (wie ein Gefängnisausbrecher an seinem Bettlaken) auch an einem Schlauch "abseilen"...., achtet man da auch auf Normen, wenn der Hintern heiß wird....?!
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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