Rubrik | First Responder |
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Thema | Handlungsanweisungen für Alkoholintox | 36 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 483753 |
Datum | 19.05.2008 10:05 MSG-Nr: [ 483753 ] | 18788 x gelesen |
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
keine operative sondern eine administrative (QM, Planung ect.) Funktion!
Aber die meisten ÄLRD sind auch Mitglied der LNA-Gruppe.
@Matthias:
Ich bin ja auch nicht unbedingt glücklich über eine solche Lösung, aber im Endeffekt ist es leider nicht abschließend geregelt, ob es für uns als Sanitäter zulässig ist, den Blutzucker zu messen. In manchen Gegenden darf man, in anderen (wie bei uns eben) darf man nicht - und nirgends gibt es eine klare Richtlinie, die einem Rechtssicherheit gibt. Somit halte ich mir eben den Rücken frei und lass die Finger von Maßnahmen, die für mich Ärger bedeuten können... leider...
Zum Thema Blutzucker hätte ich aber an Dich noch eine Frage: Wer hat denn bei euch die Erlaubnis zum Blutzuckermessen durch Sanitäter / First Responder erteilt? Wird sowas durch den ÄLRD im Kreis entschieden oder gibt es eine andere Instanz?
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