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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Zubehör am PA, Schreiben vom Ref. 8 der vfdb | 108 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 513125 | ||
Datum | 07.10.2008 09:47 MSG-Nr: [ 513125 ] | 70051 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jan Ole Unger Geschrieben von Ulrich Cimolino Weiß ich nicht, ob die noch aktuell ist, auf jeden Fall würde mich mal interessieren, wie denn die jeweiligen Feuerwehren der da genannten Vertreter mit dem Thema umgehen. Also konkret: Wie rüsten sich die ATr in Bochum München Hamburg Stuttgart Chemnitz Berlin usw. aus? Gibts (auch nur geduldete!) - Helmlampen, ohne Zulassung des Helmherstellers? - Taschen/Zubehör am PA? - Taschen/Zubehör am Fw-Gurt? - Befestigte FuG-Teile (auch Handmonophone!) an der PSA (auch Überjacken)? Wenn ja: - Wie hat der Kollege im Ref. 8 votiert? (Kann ja sein, dass er überstimmt wurde.) - Bzw. wann wird das dort in den Feuerwehren verboten - bzw. warum wurde das noch nicht gemacht? (Das erinnert mich wie gesagt alles sehr an die Diskissionen mit der DKE zum Thema IA und Strom oder mit den Verbänden bzw. noch mehr Aufsichtsbehörden zum Thema Heckwarnanlagen ab ca. 99... Im ersteren Fall hat Europa der dt. Fw erklärt, dass der Rest da völlig andere Auffassungen hat, im zweiteren Fall hat die normative Kraft des Faktischen und der Mediendruck einen Sinneswandel herbeigerufen - das war da ja auch einfacher, da gings ja auch ums "Outfit" von Feuerwehrmanns liebstem Stück: dem Auto...) Interessanterweise weiß ich von einer der genannten größeren Feuerwehren, dass ein AK aus den Mitgliedern des Einsatzdienstes zur Verbesserung der Sicherheit genau das fordert, was wir seit Jahren machen (Taschen mit Zubehör am PA, vgl. auch Unfallauswertung Stampe und folgende Diskussionen z.B. zum Flughafeneinsatz zum Thema Befreien und Kennzeichnen). Leider weiß ich nicht, ob es gelungen ist, das umzusetzen. Stampe war 96, Flughafen war 97 - und bis zum Jahr 2008 bekommen wir es bei der Feuerwehr in Deutschland noch nicht mal hin, zu erklären, dass das was aufgrund Einsatzerfahrungen (und nicht nur bei uns in Deutschland, vgl. dazu z.B. USA) zur Erhöhung der Sicherheit erforderlich ist, auch für ZULÄSSIG erachtet wird. Ich bin fassungslos! Geprüfte/genormte Teile nutzen übrigens solange nichts, solange man nicht davon abweicht, dass in Deutschland z.B. JEDE Änderung an einem PA (und sei es nur die Gurtschnalle) mit JEDEM Gerät neu geprüft werden muss. (Oder wird das mittlerweile nicht mehr so gesehen?) Damit wäre man nämlich gezwungen, die Holster inkl. deren Inhalte (!) ausschließlich vom Hersteller zu beziehen! Das ist jetzt wirklich blöd für die Feuerwehren, die ggf. gemischte Geräte (z.B. vom Bund bzw. kommunale Beschaffungen bzw. aus verschiedenen Beschaffungsjahren!) benutzen. (Und man komme mir nicht damit, man könne Schere, Kennzeichnungsmaterial, Bandschlingen usw. auch in den Hosen- oder Jackentaschen lagern! Das ist nämlich ziemlich sicher dann nicht greifbar (mit Handschuhen!) wenn mans braucht! Mache ich dann noch eine Verlustsicherung (z.B. Schnur) von Schere/Messer zur Jacke - schwupps hab ich wieder eine Verbindung, die danach als unzulässig betrachtet werden könnte.) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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