Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Besetzung einer hauptamtlichen Stelle in FF ohne Ausschreibung | 17 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 527259 |
Datum | 11.12.2008 15:37 MSG-Nr: [ 527259 ] | 7127 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Geschrieben von Maik ZeugnerWehrleiter als hauptamtlicher Beamter
Was ist der Wehrleiter nun?
-Beamter
-"normaler" Angesteller der Stadt, der "zufällig" nebenbei noch ehrenamtlich in der FF tätig ist (als WL Ehrenbeamter)
-Angestellter der Stadt, der hauptamtlich als Feuerwehrmann im Einsatzdienst tägig ist ("hauptberufliche Einsatzkraft", dann müsste er eine B-Ausbildung haben)
-xxx
MkG Sascha
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