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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | AAO-Richtlinie | 3 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 529749 | ||
Datum | 23.12.2008 09:50 MSG-Nr: [ 529749 ] | 5220 x gelesen | ||
Hallo an alle, ich bin zur Zeit dabei mich mit unserem Bedarfs- und Entwicklungsplan bekannt zu machen. Dort ist exemplarisch von der AAO-Richtlinie des Regierungspräsidiums Darmstadt die Anforderung für die Alrmkategorie Feuer dargestellt. Leider eben nur die ANforderung für Feuer, nicht jedoch die für Hilfeleistung. Meine Frage nun, hat jemand direkt Zugriff auf die AAO-Richtlinie des Regierungspräsidiums Darmstadt oder auf vergleichbare Unterlagen in denen auch die Anforderungen für die Hilfeleistung enthalten sind? Wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar. Gruss Markus | ||||
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