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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Landratsamt beanstandet Feuerwehrkonzept | 21 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 535304 | |||
Datum | 14.01.2009 10:50 MSG-Nr: [ 535304 ] | 6447 x gelesen | |||
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Geschrieben von Franz Weigand ich frage mich dann nur, warum meine Frau und mein Sohn vom sauer verdienten Geld in der "Wirklichen" Arbeit profitieren dürfen, oder ist das Rechtlich auch schon wieder nicht in Ordnung. Das eine nennt man Verdienst, das andere ist eine pauschalierte Aufwandsentschädigung. Und eine Aufwandsentschädigung kann halt nur derjenige bekommen, der einen entsprechenden Aufwand hatte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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