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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Raucherlaubnis im Fw-Haus Köthen - Arensdorf | 23 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 S.8, Gerlingen / NRW | 541443 | ||
Datum | 07.02.2009 09:20 MSG-Nr: [ 541443 ] | 7004 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Da ein Feuerwehrhaus überhaupt nicht unter die Gebäude fällt, in welchen Rauchverbot ge. Michtraucherschutzgesetz herrscht... wo ist das Problem? Mich würde mal interessieren, in welchen Bundesländern das Rauchen in Feuerwehrhäusern per Gesetz verboten ist und wo weiter gequarzt werden darf. Aus dem Nichtraucherschutzgesetz NRW: "Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Öffentliche Einrichtungen: a) Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung, b) Gerichte und andere Organe der Rechtspflege des Landes, c) alle sonstigen Einrichtungen von Trägern öffentlicher Verwaltung des Landes, unabhängig von ihrer Rechtsform;" Für NRW ist es m.E. in Feuerwehrhäusern somit verboten. Wie siehts bei Euch aus? Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG! | ||||
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