Rubrik | Feuerwehrverbände |
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Thema | Automatische Mitgliedschaft im Feuerwehrverband? | 21 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 543414 |
Datum | 15.02.2009 16:17 MSG-Nr: [ 543414 ] | 5726 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Anton KastnerWenn ich zur Ermittlung der Beitragszahlung herangezogen werde, dann möchte ich auch Mitglied sein.
Du bist auch Mitglied im Arbeitgeberverband deines Arbeitgebers?
Geschrieben von Anton Kastner(...), deren FF nicht beitrat,(...)
Ich frage mich noch immer, wie etwas, das keine eigene Rechtspersönlichkeit hat irgendwo beitreten kann.
Geschrieben von Anton KastnerSie mußten nur ihren Beitrag selbst bezahlen.
Sie sind ja auch persönlich Mitglied geworden und dann sollen sie auch zahlen.
Geschrieben von Anton KastnerFür uns bezahlt dagegen die Gemeinde.
Genau, die Gemeine zahlt, weils sie letztendlich auch Mitglied geworden ist und nicht der einzelne FA. Das macht den einzelnen FA auch nicht automatisch zum Mitglied, da es schwer wird ihm automatisch irgendwelche Mitgliedspflichten aufzudrücken.
MkG
Marc
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| 14.02.2009 21:57 |
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., Prümzurlay |
| 14.02.2009 22:01 |
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., Prümzurlay |
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| 15.02.2009 10:50 |
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