Rubrik | Sonstiges |
zurück
|
Thema | Richtige Taktik. war: 'Nicht schon wieder' | 16 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 558307 |
Datum | 13.05.2009 09:10 MSG-Nr: [ 558307 ] | 4453 x gelesen |
Strafgesetzbuch
Hallo!
Konzept 1 und Konzept 2 beissen sich da etwas. Obwohl dies auch mein erster Gedankengang war.
Deshalb schrieb ich:
Geschrieben von Jakob TheobaldAlso ich wüsste jetzt nicht was ich in diesem speziellen Fall machen würde. Aber mal so aus dem Bauch heraus, ich würde wohl versuchen an die Personen heranzukommen.
Gerade in dem Bereich stehen sich Einsatzgrundsätze der Polizei und Einsatzgrundsätze der Feuerwehr ein wenig im Wege. Wobei ich durchaus für die Haltung der Polizei vollstes Verständnis habe.
Es läuft also alles auf eine Risikoabwägung hinaus, mit der ich als Feuerwehr nichts zu tun habe, sondern ausschließlich auf Anweisung der Polizei handeln darf.
Ich finde das Thema sehr interessant, denn zu meiner Zeit an der Feuerwehrschule wurde so etwas nicht im entferntesten angesprochen. Deshalb möcht ich hierzu viele Meinungen sammeln um mir ein Bild zu machen.
GRuß vom Berg
Jakob
Alles meine ganz private Meinung
Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt und ich betrachte diese als mein geistiges Eigentum! Die Verwendung von mir verfassten ganzen Beiträgen, Auszügen und Textpassagen aus diesen Beiträgen, Zitaten, Bildern, Zeichnungen usw. in anderen Foren oder Medien sowie das verfielfältigen oder Kopieren meiner Beiträge und/oder die Weitergabe an dritte Personen bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Genehmigung!
Ach ja, die "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 13.05.2009 06:24 |
|
Jako7b T7., Bischheim |
| 13.05.2009 08:20 |
|
., Kastorf/ Kiel |
| 13.05.2009 08:32 |
|
Hart7mun7d F7., Emsland |
| 13.05.2009 09:10 |
|
Jako7b T7., Bischheim | |