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Thema | Brandschutzbestimmung | 5 Beiträge | ||
Autor | Pasc8al 8 v.8, Potsdam/Drewitz / Brandenburg | 558648 | ||
Datum | 14.05.2009 21:37 MSG-Nr: [ 558648 ] | 4276 x gelesen | ||
Hallo zusammen mein Name ist Kalle. Ich habe da mal eine Frage. Es ist so meine Oma wohnhaft in einem Neubaublock hat ein Problem. Sie soll einen Schuhschrank weck räumen und da wollte ich wissen wie weit er in denn Treppenaufgang herraus ragen darf und kann. Zur Info der Schrank steht schon seit 8 Jahren da und keinen hat es gestört es ist nur die Rache des Nachbarns da meine Oma einen alten verdrecken und stickenden Abtretter weckgeschmissen hat, daruf hin machte der Nachbar eine Beschwerde bei der Wohnugsgenossenschatf. Die meine das es kinder sache ist. Ich brache genau Angaben wie weit der Schrank hinaus gucken darf. Er steht zwischen einem Stromschacht und der Hauswand | ||||
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