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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Neues Brandschutzgesetz in NDS?? | 10 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 576647 | ||
Datum | 17.08.2009 16:02 MSG-Nr: [ 576647 ] | 3757 x gelesen | ||
nach der alten VO musste eine (samt) Gemeinde zwei Truppfahrzeuge (z.B. TLF, DL, RW oder SW2000) und einen ELW haben. Nach dem neuen Entwurf sind ist nur noch eine Truppfahrzeug notwendig, da der zweite Stützpunkt als Zweitfahrzeug nur einen ELW braucht (siehe Entwurf §4 (3)+(5)). Als Truppfahrzeug ist jetzt auch nur noch ein GW-L1 notwendig. Gruß Ingo | ||||
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