Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | CO2 Austritt: 'freimessen' mit O2-Sensor? | 20 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 584629 |
Datum | 29.09.2009 08:09 MSG-Nr: [ 584629 ] | 10426 x gelesen |
Geschrieben von Michael GroßAber der ETW sagt mir ja nur, dass ich als Einsatzkraft dort 4 Stunden ohne Atemschutz arbeiten darf.
nein, er sagt Dir auch, ab wann Du Dir Schutz- und Evakuierungsmaßnahmen überlegen musst. Der MAK-Wert sagt Dir das nämlich nicht... (auch nicht der "5-fache" o.ä.).
Ich handhabe das daher seit jeher so, dass alles was unter dem ETW liegt, nicht mehr in Verantwortung der Fw liegt, sondern z.B. Arbeitsschutz ist.
Alles was darüber liegt, kann zu Gefährdungen führen (mehr oder weniger akut) und ist daher Gefahrenabwehr.
Geschrieben von Michael GroßWenn ich jetzt den Raum für die Mitarbeiter oder Bewohner wieder freigeben will, dann sind die ja länger als 4 Stunden drin und da greift der ETW doch nicht....?!
Bewohner wirds keine geben, ausser Werkswohnungen.
Für den Rest bist Du nicht zuständig, sondern der Betrieb bzw. der Arbeitsschutz/Gewerbeaufsicht/Landesumweltamt....
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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