Rubrik | Atemschutz |
zurück
|
Thema | Mehrmaliges Befüllen nach Flaschentüv? | 20 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 610605 |
Datum | 19.02.2010 21:03 MSG-Nr: [ 610605 ] | 11373 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Tach, Post!
Geschrieben von Detlef Schützwie kommst du darauf das das in keiner UVV steht ? Sind dir alle UVVén in Sachen Atemschutz geläufig ?
Ja, sonst hätte ich das nicht geschrieben.
Im übrigen gibt es keine dedizierte UVV für den Atemschutz. Atemschutz wird zwar in mehreren UVV angesprochen (u.a. C5, C53, D5), die von dir getätigte Aussage findet sich dort jedoch nicht.
Geschrieben von Detlef SchützKennst du die DIN und EN Normen ?
Ja, schon rein beruflich habe ich genug damit zu tun.
Geschrieben von Detlef SchützSagt dir die vfdb was ?
Auch das, ich bin da sogar Mitglied.
Geschrieben von Detlef SchützIch dachte eigentlich, man könnte hier fundierte Meinungen austauschen, aber ..........
... aber offensichtlich schreibst du Dinge, die nachprüfbar falsch sind und bist beleidigt, wenn dich jemand darauf hinweist.
MkG,
Christi@n
-------------------------------------------------
Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|