Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Gruppenführer anderer Ortswehr | 22 Beiträge |
Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 626380 |
Datum | 21.05.2010 14:27 MSG-Nr: [ 626380 ] | 5661 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Atemschutzgeräteträger
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Hallo zusammen!
Geschrieben von Markus MiddelSehe ich genauso, wenn es im ein und denselben Einsatz geht!
Der Abschnittsleiter für die Brandbekämpfung, in diesem Fall der GF1 hat die Verantwortung für die eingesetzten Atemschutztrupps, egal wo die her kommen und wo sie eingestezt werden, innerhalb seines Abschnitts natürlich.
Wie soll der GF2 die Verantwortung für den Atemschutztrupp übernehmen, wenn er nicht einmal weiß, wo genau seine Mannen eingesetzt werden, da er sich ja um die Wasserversorgung kümmern muss?
So verstehe ich das genauso. Der 2. GF schickt zwei AGT zum 1. GF. Die sind dann dem 1. GF unterstellt und haben mit dem 2. GF nichts mehr am Hut.
Gegenfrage: Wieso soll sich der 2. GF dafür rechtfertigen was der 1. GF evtl. verbockt hat?
Das ist mein "Rechtsempfinden" zu deinem geschilderten Fall.
Mkg
Ralf Haas, Seebach (Baden)
"Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....."
"Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955)
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