hallo,
soeben ist mir folgende Anfrage aus dem Nahen Osten auf den Tisch geflattert:
ehr geehrte Damen und Herren,
wir wuerden Sie gern um Ihren kompetenten Hinweis bitten, der sich auf die deutschen Richtlinien und Bestimmungen zum Vorhalten einer Werks- bzw. hauseigenen Feuerwehr (z.B. bei groesseren Krankenhaeusern, Buerogebaeuden etc.) bezieht. In welchen Faellen ist es in Deutschland gesetzmaessig vorgeschrieben, Feuerwehren haus-/werksintern einzurichten/vorzuhalten ?
Koennten Sie uns bitte die dafuer infrage kommenden Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen ggf. TA's (Technische Arbeitsanweisungen) im einzelnen benennen?
Mit freundlichen Gruessen und bestem Dank fuer Ihre Muehen im voraus
Dr. xxxxxx
Ministry of ....
Ich möchte diese Anfrage jetzt einfach mal hier ans Forum weiterleiten.
Was können wir da als Antwort zurückschicken?
MkG Jürgen Mayer
Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de
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