Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | vordruck Türöffnung | 16 Beiträge |
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 648078 |
Datum | 06.10.2010 14:44 MSG-Nr: [ 648078 ] | 5536 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Patrik GriegerDeswegen habe ich extra geschrieben "übertrieben gesagt"....
Und auch mir ist bewusst, dass sich die Fälle in denen der "Kunde" vor der Tür und nicht hilflos dahinter befindent nur einen ganz kleinen Teil ausmacht. Aber es gibt eben diese Fälle und wenn sich dort jemand absichern will kann ich das in der heutigen Zeit schon nachvollziehen.
Um es nochmal deutlicher zu sagen:
Der Plan ist es ein Formular zu erstellen mit dem die Feuerwehr sämtliche Haftungsansprüche abwehrt, falls es sich bei dem "Kunden" um einen Dieb bzw. Betrüger handelt.
Das macht solange keine Probleme wie der Bewohner der Wohnung selber vor der Tür steht, von dem bräuchte man allerdings auch keinen Haftungsausschluss unterschreiben lassen.
Wenn jetzt allerdings dort ein Betrüger steht der sich von der Feuerwehr eine Tür öffnen lässt, dann kann man nicht den Betrüger so einen Haftungsausschluss für den eigentlichen Bewohner unterschreiben lassen. ;-) Davon wird sich der Betrüger kaum abschrecken lassen.
Falls etwas anderes gemeint ist. Ich kenne Formulare die sinngemäß folgendes beinhalten:
'Sehr geehrter Bewohner, in Ihrer Abwesenheit wurde in ihrer Wohnung ein Notfall vermutet und die Tür durch die Feuerwehr geöffnet. Es wurde ein neues Schloss eingebaut. Der Schlüssel ist hinterlegt bei:
[ ] Polizei Tel.: .....
[ ] Feuerwehr Tel.: .....
[ ] Nachbar ....
[ ] Angehöriger ....
Ihre Feuerwehr XYZ'
Grüße,
Julian
Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.
"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus
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