Hallo,
hier gab es viele Schutzengel. Erstaunlich ist, dass dort ein einmotoriger Hubschrauber in sehr geringer Höhe über einem geöffneten Einkaufszentrum fliegt und schwebt. Eine Notlandung oder Autorotation im Notfall, z.B. bei einem Triebswerksausfall, wäre über dem Dach nicht möglich gewesen, der Hubschrauber mit über 1000kg Eigengewicht wäre auf das Gebäudedach gefallen und es hätte wesentlich größeren Schaden gegeben. Somit kann man sagen, dass es schon ein glücklicher Umstand war, dass der Absturz während der Startphase geschah. Über Menschenansammlungen, ein geöffnetes Einkaufszentrum stellt sicher eine Menschenansammlung dar, darf die Sicherheitsmindesthöhe im Flug, im Rahmen einer so genannten Allgemeinerlaubnis nicht unterschritten werden. Ob hier eine luftfahrtrechtliche Genehmigung vorlag, kann ich nicht beurteilen. Nur zum Verständnis ein Vergleich, würde auf das selbe Dach per Hubschrauber z.B. ein Lüfter geflogen, Flugdauer ca. 10 Minuten, würde die Luftfahrbehörde aus Sicherheitsgründen nur einen zweimotorigen Hubschrauber dafür genehmigen. Gefahren und Sicherheit sowie Kosten und Nutzen einer solchen Aktion sollten hinreichend überdachtet und bewertet werden.
Über die Absturzursache wird die BFU später informieren.
Der verletzten Crew wünsche ich gute Besserung und vollständige Genesung.
michael
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