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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fallstricke beim Fw-Führerschein | 24 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 660396 | ||
Datum | 31.12.2010 11:22 MSG-Nr: [ 660396 ] | 4095 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Die Frage ist, ob er dann die Fahrt überhaupt häte antreten dürfen... Jemanden einen rechtlichen Vorwurf zu machen, weil er die Möglichkeiten die ihm ausdrücklich aufgrund einer Rechtsverordnung gegeben sind nutzt dürfte juristisch keine Erfolgsaussichten haben. Also im Klartext: JEmand macht eine Ausbildungsfahrt im Rahmen der Rechtslage für den "Feuerwehrführerschein". Da ist keine Doppelpedalerie, keine Zusatzspiegel und keine Fahrlehrerausbildung vorgeschrieben. Ja, diese Rechtsverordnung wurde sogar explizit erlassen um dies zu ermöglichen (unabhängig was man persönlich davon hält ist das halt in einigen Bundesländern jetzt nunmal Fakt). Dabei passiert "was". Dann kann man juristisch ebend keinen Vorwurf konstruieren, weil er mit einem FAhrzeug ohne Doppelpedalerie, hne Zusatzspiegel und ohne selbst eine Fahrlehrerausbildung zu haben diese Ausbildungsfahrt angetreten ist. Wegen anderer Sachen? Ja, da sicherlich schon. Aber einen Juristischen Vorwurf weil er sich an eine für ihn gültige Rechtsverordnung gehalten hat?! | ||||
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