Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | TLF 20/30-> so wie in der Norm, oder doch komplett anders? | 45 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 665301 |
Datum | 02.02.2011 19:11 MSG-Nr: [ 665301 ] | 10647 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Vorgabe der AG war aber, dass der Name auch sprechbar sein muss
Teelef zwanzig dreißig
ist doch genauso sprechbar wie
Teelef dreitausend
...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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