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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Ölspurreinigung, war: Mal was neues - Vorsätzlich gelegte Ölspuren | 12 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 678056 | ||
Datum | 19.04.2011 14:02 MSG-Nr: [ 678056 ] | 3777 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Klee Die FW darf keine verkehrsregelnden Schilder aufstellen, ein VZ 101 mit dem Hinweis "Ölspur" ist von der Reglungswirkung aber doch gleich wie ein Warndreieck - nur hat es mehr Aussagekraft als Info für die Verkehrsteilnehmer. Nein ist es nicht! Das Zeichen 101 unterscheidet sich deutlich vom Warndreieck (Größe u. a.). Von daher darf die Feuerwehr alleine solche Schilder eigentlich nicht stellen. Geschrieben von Thomas Klee Durch die Pol oder durch den Straßenbaulastträger. Ich denke letzterer ist wohl die Erste Wahl (wenn erreichbar), weil ja doch die Griffigkeit beurteilt werden muss. Auch hier nein! Erste Wahl muss immer die Behörde sein, da die Polizei hier selbst subsidiär zuständig ist. Geschrieben von Thomas Klee Richtig, und außerdem ist das eine schöne Einnahmequelle für die Kameradschaftskasse, zumindest wenn ein Verursacher ermittelt werden kann. Die Einnahmen der Einsätze gehen doch nicht in die Kameradschaftskasse, sondern in das Stadtsäckel! Monitäre Gründe schließe ich daher klar aus. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | ||||
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