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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | VÖDAG Unfallversicherung 'Zulagenersatz' | 27 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 692579 | ||
Datum | 15.08.2011 16:18 MSG-Nr: [ 692579 ] | 9775 x gelesen | ||
Geschrieben von Dietmar Reimer Wobei der DuZ bei einem Beamten im Einsatzdienst fester Bestandteil des Einkommens ist. Nee, isser natürlich nicht, weil es eine Erschwerniszulage und keine Amts- oder Stellenzulage ist. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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