Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge |
Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 696627 |
Datum | 20.09.2011 17:23 MSG-Nr: [ 696627 ] | 8610 x gelesen |
Infos: | 20.09.11 Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht und Zeugnispflicht von Feuerwehrangehörigen
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Krankenhaus
Geschrieben von Jan SulkSo würd ich das machen ! In wie weit das rechtlich Unbedenklich ist weiß ich nicht. Über diesen Satz musste ich ja doch etwas schmunzeln... ;-) Wenn ich etwas mache, sollte ich schon wissen, in wie weit das rechtlich Unbedenklich ist.
Geschrieben von Jan SulkEine Möglichkeit ist es das Kind mit in KH zu nehmen und dort dem Arzt gegenüber seinen Verdacht zu Äussern.
Will der Vater das Kind nicht mitgeben kann ich die Polizei rufen, da ich es für Wichtig halte das dieses Kind einem Arzt vorgestellt wird und nur die Polizei ist berechtigt das Kind, zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr, ( Gesundheit des Kindes ) mitzunehmen.
Ich würde hier eher den umgekehrten Weg wählen, und mir eher den Arzt kommen lassen (NAW oder NEF),der hat ggf. auch noch bessere/andere Argumente gegenüber den Eltern und der möglichweise dazukommenden Polizei.
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Marcus Pansing
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| 20.09.2011 15:07 |
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Cars7ten7 L.7, Föhren |
| 20.09.2011 15:32 |
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Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz |
| 20.09.2011 16:03 |
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., Frankfurt |
| 20.09.2011 16:14 |
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Jan 7S., Unna |
| 20.09.2011 16:27 |
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Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz |
| 20.09.2011 16:46 |
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Jan 7S., Unna |
| 20.09.2011 17:23 |
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Marc7us 7P., Rahden |
| 20.09.2011 17:38 |
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Jan 7S., Unna |
| 20.09.2011 18:17 |
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Jan 7K., Niederlungwitz | |