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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | CH-47 und Außenlastbehälter | 8 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 731161 | ||
Datum | 19.07.2012 18:15 MSG-Nr: [ 731161 ] | 5276 x gelesen | ||
Geschrieben von Hans-Joachim Z. Normalerweise kann man die Behälter doch auch halbvoll oder zweidrittelvoll fliegen? Das kannst Du bei einer Befüllung mit Pumpe und Schlauch vielleicht noch leidlich steuern. Aber wenn einer Pilot eine Betankung an einem offenen Gewässer durchführt und den Behälter eintaucht, dann wird er das nicht so genau abmessen können. Und da bei Überlast eine Gefahr für Besatzung und Fluggerät besteht scheidet dieses dann für mich auch aus. Wenn man die Gefahr wirklich erkennt und Vegetationsbrandbekämpfung aus der Luft als notwendig erachtet sollte es nicht daran scheitern, zentral dort wo die Lfz herkommen auch eine Handvoll mit dem Lfz kompatible Außenlastbehälter vorzuhalten. Das Geld muß dann da sein. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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