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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wann und wie darf man eine Betriebsfeuerwehr gründen (NRW)? | 32 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 735219 | ||
Datum | 21.08.2012 14:19 MSG-Nr: [ 735219 ] | 14082 x gelesen | ||
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Eine Betriebsfeuerwehr ist eine private betriebliche Feuerwehr die im deutschen Feuerwehrgesetzen nicht geregelt ist. So gibt es keine Mindeststandards in Bezug auf Ausbildung und Ausrüstung die der Gesetzgeber vorschreibt. (im Gegensatz dazu gibt es eine Mindestempfehlung des Werkfeuerwehrverbandes für betriebliche Selbsthilfekräfte). Was in der Praxis anzutreffen ist sind in Deutschland Betriebsfeuerwehren (Achtung: Betriebsfeuerwehr in A oder CH / Li entspricht der deutschen Werkfeuerwehr!!) geht von einer sehr ernsthaft ausgebildeten und ausgerüsteten Feuerwehr (aber ohne WF-Status) über schwachbrüstige betriebliche Selbsthilfegruppen bis hin zu Spinnern die sich (alte) Feuerwehrautos kaufen, Betriebsfeuerwehr nennen und dann hoffen mit Blaulicht herumfahren zu können. Grundsätzlich stehen einer BetrFw in Bayern erst einmal keine SoSi-Anlagen im öffentlcihen Strassenraum zu. Es gibt bundesweit aber Ausnahmefälle wo von den Behörden auch SoSi-Anlagen bei Fahrzeugen von BetrFWen genehmigt werden. Das sind dann Fälle bei denen es sich ausnahmslos um seriöse Betriebsfeuerwehren handelt. Es kommt schon mal vor dass der Werkfeuerwehrverband von den Behörden angesprochen wird um eine Meinung in Bezug auf Betriebsfeuerwwehren um eine Stellungnahme gebeten wird wenn Zweifel bestehen sollten.... Im WFV sind nur solche Betriebsfeuerwehren / Selbsthilfekräfte Mitglied die als ernsthaft anzusehen sind. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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