Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Atemschutzgeräte und Heißausbildung | 39 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 743508 |
Datum | 31.10.2012 07:58 MSG-Nr: [ 743508 ] | 17566 x gelesen |
Infos: | 04.11.12 Anhang zum Forschungsbericht 161 04.11.12 Forschungsbericht 161
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Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Thomas B.Dann ist es notwendig den Lungenautomat vollständig zu zerlegen. Also nicht nur Membrane raus und mal geguckt, sondern wirklich in alle möglichen Einzelteile (O-Ringe, Dosierventil, usw.) zerlegen und Sichtprüfen. Daher auch der Hinweis ein paar Zeilen weiter drunter: Diese Überprüfungen können nur die vom Hersteller autorisierten Atemschutzgerätewarte bzw. die Hersteller selbst durchführen. Der hü-AGW darf nur bis zur Membrane zerlegen.
So siehts aus, ich kenne aber keinen Hersteller der eine Grundüberholung vorschreibt, das halte ich für ein Märchen und auch das hier verlinkte Schreiben sehe ich überhaupt nicht so, ebenso wie einige Feuerwehrschulen das nicht so sehen, und die bilden AGW aus.
Geschrieben von Thomas B.Bei holzbefeuerten sehe ich das schon ein wenig anders. Hier kann es ja durchaus mal Ausbilder geben, denen es Spaß macht, an PSA heißverformungen durch zu führen. Was für meinen Geschmack aber wirklich nur just-for-fun ist und nichts mehr mit Ausbildung zu tun hat.
Interessant, wo gibts sowas?
Viele Grüße
Christian
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