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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Grönwohld (Schleswig-Holstein): stellvertretender Gemeindewehrführer v | 11 Beiträge | ||
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 749883 | ||
Datum | 09.01.2013 15:14 MSG-Nr: [ 749883 ] | 5999 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael L. Mal unabhängig vom vorliegenden Fall, aber bei der Warteliste für GF- , ZF- und VF-Lehrgänge sind zwei Jahre nicht wirklich lang. im THW wirst Du ohne die notwendigen Lehrgänge besucht zu haben auf 5 Jahre vorläufig berufen , danach ist Schluß da gibt es so gut wie keine Chance auf verlängerung. Wobei 5 Jahre wirklich ausreichend sind Gunnar | ||||
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