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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen | 49 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 763493 | ||
Datum | 29.05.2013 16:31 MSG-Nr: [ 763493 ] | 18862 x gelesen | ||
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Geschrieben von Martin D. 1. Frage: Darf die Feuerwehr mit in die Aufgabe eingebunden werden, wenn die Pol mit einem Streifenwagen vor Ort ist? i.d.R. werden doch für solche Veranstaltungen verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen. Da steht dann genau drin, wer da wann was zu tun hat. Ob z.B. Maßnahmen durch den Polizeivollzugsdienst der Landespolizei erforderlich sind, ob eine Beschilderung aufgebaut werden muß, ob der Veranstalter Ordner stellen muß, die die Umsetzung bestimmte Teile der Anordnung gewährleisten,... Gibt es als formalen Antrag auch für "christliche Aufmärsche" und ist nichts so besonderes. Und hier etwas weltliches. Da steht nirgends etwas davon, dass da die Polizei stehen muß. Oder eine andere staatliche Stelle wie der Feuerwehr. Sondern nur "Ordner". Und dies wäre dann eben in Jürgens Fall er als Ordner des Martinsumzugs. Wenn sein Bürgermeister es ihm erlaubt, dann kann er da mit dem MTW hin fahren und seine Einsatzkleidung der Feuerwehr tragen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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