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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausschluss: Rechtslage in Bayern - war: Feuerwehrmann klagt gegen Ausschluss aus der Feuerwehr | 9 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 772396 | ||
Datum | 08.09.2013 20:49 MSG-Nr: [ 772396 ] | 2207 x gelesen | ||
Servus, das mit der verlorenen Eignung war mir schon bekannt. Ist ja bei mir angewandt worden. Aber was sind gröblich verletzte Dienstpflichten? So ein richtig schöner Gummiparagraph. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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