News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeitszeitverordnungen der Länder | 9 Beiträge | ||
Autor | Olf 8R., Freiberg / Sachsen | 772751 | ||
Datum | 13.09.2013 08:27 MSG-Nr: [ 772751 ] | 2223 x gelesen | ||
Geschrieben von Bach R. Ich denke meine Fragestellung ist klar und strukturiert. Ist sie. Geschrieben von Bach R. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind inhaltlich in den verschiedenen Bundesländern fast deckungsgleich. Schön, dann wäre das ja geklärt. Geschrieben von Bach R. Es sollte für einen Einsatzbeamten möglich sein, die Punkte 1 bis x einzeln zu beantworten. Kritik und als solche verstehe ich das ist eine sehr gute Sache...solange sie von mir kommt!!! Die Punkte 1-x werden im vorgegebenen rechtliche Rahmen eingehalten und durchgesetzt. Darüberhinausgehende Absprachen, Dienstanweisungen etc. sind nicht vorhanden. VLG | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.135