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Atemschutzgeräteträger
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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAtemschutz zurück
ThemaZwischenfall Belastungsübung Atemschutzstrecke49 Beiträge
AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY799643
Datum02.12.2014 18:49      MSG-Nr: [ 799643 ]12586 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Aber wenn eine Wehr sagt wir wollen AGT, die mit 1600l 85 kJ erbringen können, oder für die 80 kJ nicht mehr wie 1500l Luft brauchen, wäre das kein Verstoß gegen die Dv7.

Wenn die Wehr eine eigene Anlage betreibt ist die wahrscheinlich möglich. Bei einer Landkreisstrecke sehe ich da wieder Probleme, für jeder Wehr andere Richtlinien zu erstellen.

Es geht doch bei einer Belastungsübung nur darum den Fitnesszustand des AGT zu messen. Ist dieser allerdings viel zu schlecht wird er automatisch vom System herausgenommen. Nur wenn die Belastung zu 100% gleich ist kann ich als Ausbildungsleiter den Fitnesszustand (z.B. Flaschen Restdruck) beurteilen, und mit dem einen oder anderen ein Einzelgespräch führen. Dies macht mehr Sinn als jemand durch die abgeänderte Belastungsübung durch rasseln zu lassen. Motivieren statt Demotivieren.


Natürlich hab ich auch noch ein Zitat aus der FwDV 7 für dich: ;-)

Das Ausbildungsziel wird unter anderem durch die vom Atemschutzgeräteträger im Rahmen
der bei einer Belastungsübung zu erbringenden Arbeit von 80 kJ mit einem Atemluftvorrat
von 1600 Liter und durch Einsatzübungen erreicht.

Du kannst also die Anforderungen erhöhen. Darfst jemand deshalb aber nicht durch die Belastungsübung fallen lassen. ;-)

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