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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Kostenlose Herausgabe/Verkauf von Fotos durch FW/Hiorgs-Gesetzeslage | 43 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 801752 | ||
Datum | 06.01.2015 07:56 MSG-Nr: [ 801752 ] | 10358 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton K. Für mich ist das ganze Theater, das alljährlich hier im Forum hochkocht, allein eine Frage das Umsatzes für diese Fotografen. Nicht nur hier im Forum, auch an anderen Stellen. MAn meint, man kann damit leichtes Geld machen, merkt dann, dass das so einfach gar nicht ist und hat ruck-zuck einen Schuldigen ausgemacht, der sich offensichtlich kaum wehrt. Dass man damit mehr Porzelan zerschlägt, als man gut macht, interessiert da keinen. Zum Glück ist der Großteil aber anders und man hat vernünftige Verhältnisse. Ganz davon abgesehen waren hier z.B. bei den größeren Einsätzen schon Bilder im Netz, sprich auf der Facebookseite oder Homepage der Lokalen Printmedien, da war die Feuerwehr noch an der Einsatzstelle und hatte gar keine Möglichkeit Bilder hochzuladen / rauszugeben / wasauchimmer.... UNd ich kann mir niocht vorstellen, dass das anderswo wirklich anders ist. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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