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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaInteressante Entwicklung: Cleeberger Jugendfeuerwehr sammelt keine Weihnachtsbäume mehr ein    # 39 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801894
Datum07.01.2015 15:04      MSG-Nr: [ 801894 ]10333 x gelesen
Infos:
  • 06.01.15 Polizei Hessen: Missbräuchliche Verwendung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder Brauchtumsveranstaltungen ?

  • Hallo,

    Geschrieben von Uwe R.Es ist grundsätzlich mit einem steuerfreien Feuerwehrfahrzeug - definiert und zugelassen als ein "Fahrzeug für Feuerwehraufgaben " nicht gestattet, ausgediente Weihnachtsbäume zur illegalen Verbrennung einzusammeln. Egal mit oder ohne Anhänger, T4 , Spriter oder LF.

    Erstens kann hierfür auch ein Privatfahrzeug oder ein Fahrzeug einer Firma (LKW, Anhänger, Transporter) verwendet werden. Zweitens handelt es sich hierbei dann um eine Veranstaltung der Feuerwehr, dazu darf ich sehr wohl auch die Fahrzeuge der Feuerwehr einsetzen. Wenn wir jetzt noch anfangen aufzudröseln, welche (teilweise auch Vereins-)Fahrten mit einem So.Kfz. der Feuerwehr durchgeführt werden dürfen und welche nicht, kommen wir recht schnell in einen rechtlichen Graubereich. Bei einem "Feuerwehrfest", durch einen Förderverein veranstaltet, wird vielfach das Deckmäntelchen der "Mitgliederwerbung" drübergelegt, schon hat man den passenden Zweck und nutzt Equipment der Feuerwehr korrekt, obwohl teilweise der Unterschied zum Dorffest oder zum allgemeinen Saufgelage des xy-Vereins doch recht gering ist und der Erfolg der Mitgliederwerbung durch die Festivität über die letzten 10 Jahre bei exakt 0 lag.
    Weiter weg von einer Veranstaltung der Feuerwehr ist eine Einsammlung von Weihnachtsbäumen gegen eine kleine Spende, die anschließend der Jugendfeuerwehr/aktiven Wehr/dem Verein zukommt, auch nicht.

    Bei uns werden die Bäume übrigens nicht verbrannt sondern kommen zum örtlichen Grünschnittsammelplatz, wo sie später wie sonstiges Grünzeugs auch geschreddert werden. Einsammlung übrigens auch nicht mit Feuerwehrfahrzeug sondern mit privatem Unimog mit schwarzer Zulassung mit ebenso zugelassenem Anhänger und Fahrer mit C1E bzw. CE, der für dieses Gespann passt.

    Im Übrigen kann auch eine Privatperson durchaus in diversen Gegenden Deutschlands zu diversen Jahreszeiten eine Abbrandgenehmigung für Gehölz bzw. Baumschnitt genehmigt bekommen.

    Wann ist desweiteren etwas "Tradition"? Muss es dazu hunderte von Jahren gemacht worden sein oder reichen auch 20 Jahre?

    Gruß,
    Michael

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