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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26.3 | 16 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 802461 | ||
Datum | 16.01.2015 14:19 MSG-Nr: [ 802461 ] | 9952 x gelesen | ||
Kurz zur Reihenfolge: Wenn Du zum Atemschutzgeräteträgerlehrgang musst, ist die G26-Untersuchung bereits vorher erforderlich. Bei uns ist es zum Beispiel so, dass wir die Leute im Probejahr zur G26 Untersuchung schicken. Ohne bestehen erfolgt in der Regel auch keine Aufnahme in die Einsatzabteilung. Allerdings hat der Verlust der Atemschutztauglichkeit in der Zukunft dann keine Auswirkung auf die Mitgliedschaft. Ein Großteil macht es bis zum 50. Lebensjahr - ab dann wird die jährliche Untersuchung den meisten zuviel. Da Du ja offensichtlich von Deiner Wehr schon in die Grundausbildung geschickt wurdest, würde ich mich einfach dort mal erkundigen. Des Weiteren würde ich überlegen, ob man den Sehtest für die G26 nicht bei dem Dir bekannten Augenarzt macht. Grundsätzlich muss die Vorsorgeuntersuchung ein Arbeitsmediziner machen, aber den Sehtest kann man auch von einem Augenarzt einreichen. Oder sprech vorher mit dem Arbeitsmediziner. Kurz noch eben: Groß- und Kleinschreibung, Absätze, sowie das ein oder andere Satzzeichen mehr verbessert die Lesefähigkeit Deiner Posts. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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