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Grundgesetz
Strafgesetzbuch
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaGrundsätzliches Verbot von Bild- oder Ton WAR: Suche Dienstanweisung22 Beiträge
AutorManu8el 8J., Aachen / NRW808494
Datum28.05.2015 18:53      MSG-Nr: [ 808494 ]6163 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 Neufassung von § 201a StGB regelt Umgang mit persönlichen Bildern

  • Geschrieben von Ralf R.Wie ist den deine Meinung zu deiner These?Ich habe darüber noch mal gut nachgedacht und lehne ein grundsätzliches Aufnahmeverbot ab.

    Zunächst ein positives Beispiel: Bei einem Katastrophenschutzeinsatz weit weg von der Heimat hat man den ganzen Tag Sandsäcke geschleppt und einen Deich schön verstärkt. Man ist stolz auf seine Arbeit und möchte dies auch den Freunden zu Hause zeigen. Deshalb knipst man schnell ein Foto und veröffentlicht dies auf der privaten Webseite oder verteilt es in den diversen sozialen Netzwerken.
    Ich sehe nicht wo dieses Verhalten gegen irgendein Gesetz verstößt und auch keinen Grund, warum dies durch eine Dienstanweisung untersagt sein sollte.

    Ein negatives Beispiel wäre: Nach einem Einsatz in einer verwahrlosten Wohnung wird dort noch schnell ein Foto gemacht.
    Dies verstößt gegen Art. 13 GG (?) und wird durch § 201a StGB sanktioniert, somit erübrigt sich eigentlich auch eine Dienstanweisung die dies zusätzlich untersagt.

    Nun kommen wir zum häufig angeführten "gesunden Menschenverstand", denn eigentlich sollte das ja alles klar sein: Ich glaube nicht, dass man sich direkt von Natur aus darauf verlassen kann. Ursprünglich wurde ja nach einer regelnden Dienstanweisung gefragt und da anscheinend auch schon solche vorhanden sind, scheint doch Handlungsbedarf zu bestehen.
    Mitunter mag dies einerseits daran liegen, dass die Medien durch Reportagen [1], einschlägige Reality-TV Formate [2] oder Leserreporter Aktionen [3] ein falsches Werteverständnis vermitteln. Andererseits zeigt der Bedarf an Sichtschutzwänden vielleicht jedoch auch einfach, dass die menschliche Natur einen gewissen Schutz vor sich selbst nötig hat.

    Letztlich sollte man meiner Meinung nach dieser Herausforderung durch Ausbildung statt durch eine Dienstanweisung begegnen. Vermutlich empfinden viele eine solche Ausbildung als überflüssig und langweilig, ich persönlich glaube jedoch das dies dringend erforderlich ist. Außerdem geht man somit das Thema weiterhin präventiv anstatt reaktiv an. Also zunächst mal jedem erst einen kritischen Freifotoschuss zu ermöglichen, um dann danach ein klärendes Gespräch zu führen, halte ich nicht für sinnvoll.

    Machen wir uns nichts vor, all die schönen Bilder von gestapelten Sandsäcken oder im Blaulicht glänzenden Feuerwehrfahrzeugen würden in sozialen Netzwerken untergehen aber das Bild einer Messie Wohnung garniert mit lustigen Sprüchen hätte Potential tausendfach "geteilt" zu werden.

    Viele Grüße
    Manuel

    [1]: Vgl. Diskussion hier zur Arte Dokumentation
    [2]: Geschrieben von WAZ zu Toto & HarryBochums bekannteste Polizeibeamte sind bei der Polizeiführung und bei manchen Kollegen umstritten.[3]: Geschrieben von Wikipedia zu LeserreporternBeim Transrapid-Unglück [im Jahr 2006] stammte das von der Bild veröffentlichte Foto von einem der Feuerwehrmänner. [..] Der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes befürchtet noch mehr Probleme mit Schaulustigen und empfahl Feuerwehrleuten, am Einsatzort keine privaten Foto- oder Filmaufnahmen zu machen.

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    Geändert von Manuel J. [28.05.15 18:55] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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