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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaGrundsätzliches Verbot von Bild- oder Ton WAR: Suche Dienstanweisung22 Beiträge
AutorManu8el 8J., Aachen / NRW808496
Datum28.05.2015 19:08      MSG-Nr: [ 808496 ]6015 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 Neufassung von § 201a StGB regelt Umgang mit persönlichen Bildern

  • Geschrieben von Herbert J."In Zeiten von Selfis stimmen die jungen Leute dann halt mit den Füssen ab!"Das Argument, dass die jungen Leute immer direkt davon rennen, wenn man ihnen klar macht, dass bei der Feuerwehr gewisse Regeln zu befolgen sind, empfinde ich als Fadenscheinig.

    Wie gerade geschrieben bin ich ebenfalls gegen ein generelles Aufnahmeverbot aber ausdrücklich für eine entsprechende Ausbildung, die deutlich vermittelt, dass Selfies sicherlich nicht überall und jederzeit im Feuerwehrdienst angebracht sind.

    Viele Grüße
    Manuel

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    Geändert von Manuel J. [28.05.15 19:13] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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