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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspurbeseitigung - Zuständigkeiten in Bayern | 52 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 Z.8, Bastheim / Bayern | 811280 | ||
Datum | 16.08.2015 16:43 MSG-Nr: [ 811280 ] | 14569 x gelesen | ||
Geschrieben von ---A. Huber--- Eigentlich hat die Feuerwehr kaum die Möglichkeit eine Ölspur richtig zu beseitigen. Hallo Alexander, das ist ja genau das Problem. Wir als Feuerwehr haben die Ausrüstung dazu nicht. Und bei allen Einsätzen in unserem Einsatzbereich wo die Straßenmeisterei dazukam, war festzustellen dass diese auch keine Nassreinigungskehrmaschine verwendet. Deswegen auch mein Hinweis, dass dies u.a. in Hessen & Thüringen durch Fachfirmen erledigt wird, die dann auch die passende Ausrüstung haben. Dies muss allerdings dann durch den Straßenbaulastträger in Auftrag gegeben werden. MkG Michael | ||||
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