Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Atemschutzüberwachung | 10 Beiträge |
Autor | Uwe 8R., Waldsee / RLP | 815085 |
Datum | 21.12.2015 19:06 MSG-Nr: [ 815085 ] | 2557 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
Das ist Einsatzabhängig. Sollte nach "Auftrag erfüllt" genügend Restluft vorhanden sein kann ja ohne Probleme der nächste Einsatzauftrag erteilt und abgearbeitet werden.
Natürlich kann es auch sein, dass mit "Einsatz erfüllt" auch gleichzeitig "Einsatzende" zu verstehen ist.
Oder aber "Beginn de Rückzug" bevor der Einsatzauftrag komplett abgearbeitet wurde, dann muss ein weiterer Trupp mit dem Auftrag beauftragt werden.
Hoffe konnte dir weiterhelfen. Das wichtigste bei der Atemschutzüberwachung ist meiner Meinung nach (aus Sicht des GF/ZF:
Genauen Standort des/der eingesetzten Trupps kennen, Genaue Einsatzdauer unter PA kennen und den jeweiligen Einsatzauftrag.
Der Trupp muss immer noch eigenverantwortlich seine Rückzugzeit errechnen, seinen Manometer ständig im Blick haben und alle Regeln nach UVV und FwDV 7 beachten.
Die Atemschutzüberwachung ist nur ein Hilfsmittel um den Trupp bei Bedarf an bestimmte Dinge zu erinnern zw. bei einem Zwischenfall schnellstmögliche Hilfe dem Trupp zukommen zu lassen.
LG Uwe
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| 21.12.2015 17:57 |
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Jan 7R., Hahnheim |
| 21.12.2015 18:16 |
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Uwe 7R., Waldsee |
| 21.12.2015 18:40 |
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Jan 7R., Hahnheim |
| 21.12.2015 19:06 |
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Uwe 7R., Waldsee | |