Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Journalistin klagt gegen Feuerwehr #
| 48 Beiträge |
Autor | Tim 8B., St. Ingbert / Saarland | 816116 |
Datum | 14.01.2016 16:04 MSG-Nr: [ 816116 ] | 12438 x gelesen |
Ich wollte ja zuerst schreiben: "was sich so alles "Journalist" schimpft..." , aber bevor ich polemisch werden würde, fehlen mir da noch ein paar Informationen. Alles in allem liest sich das ganze etwas schwammig. Als Einsatzleiter würde ich wohl (auch ohne besondere Gefährdungslage) in der heutigen Zeit alles was mit ner Handykamera in der Einsatzstelle herumrennt und sich nicht noch irgendwie weiter legitimiert erstmal in die Sparte "Gaffer" einordnen.
Unabhängig davon gibts auch noch den Pressekodex
hier findet sich zum Beispiel das Zitat
Bei der Beschaffung von personenbezogenen Daten, Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden.
Richtlinie 4.1 Grundsätze der Recherchen
Journalisten geben sich grundsätzlich zu erkennen. Unwahre Angaben des recherchierenden Journalisten über seine Identität und darüber, welches Organ er vertritt, sind grundsätzlich mit dem Ansehen und der Funktion der Presse nicht vereinbar.
Verdeckte Recherche ist im Einzelfall gerechtfertigt, wenn damit Informationen von besonderem öffentlichen Interesse beschafft werden, die auf andere Weise nicht zugänglich sind.
Bei Unglücksfällen und Katastrophen beachtet die Presse, dass Rettungsmaßnahmen für Opfer und Gefährdete Vorrang vor dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit haben.
Interessant wäre an dieser Stelle mal noch zu erfahren, ob sich die Dame mit dem Handy gegenüber dem Einsatzleiter entsprechend glaubwürdig legitimiert hat. Selbst dann würde ich als Einsatzleiter, gerade in der Anfangsphase eines solchen Ereignisses, aufgrund einer unkalkulierbaren Eigengefährdung der Person auch zunächst ein Platzverbot aussprechen an den gesunden Menschenverstand appellieren und an den Pressekodex erinnern. Das Ganze mit dem Hinweis, dass -wenn es die Lage ermöglicht- unverzüglich eine Betreuung und Information der Presse erfolgt, bzw. diese sich lageabhängig auch (begleitet) an/in der Einsatzstelle bewegen kann. Presserecht ist auch ein Grundrecht. Aber auf den ersten Blick, insbesondere auch durch die Rhetorik der "Pressekollegen" kommt mir das Auftreten der Dame wohl etwas unprofessionell unglücklich vor.
Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss.
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987
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| 14.01.2016 14:42 |
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Adri7an 7R., Utting |
| 14.01.2016 16:04 |
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Tim 7B., St. Ingbert | |