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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | FW-Vereinskasse - war: 4530 Euro der Flachter Feuerwehr sind weg | 20 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816643 | ||
Datum | 31.01.2016 20:42 MSG-Nr: [ 816643 ] | 5310 x gelesen | ||
hallo, Die Freude in der vergangenen Zeit hielt sich aber in Grenzen, denn das Finanzamt klopft an die Tür. Schatzmeister Stefan Kemmerling erläuterte bei der Hauptversammlung des Vereins, dass die Gefahr bestünde, dass dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt werde. Vorschriften besagen, dass die Mittel des Vereins zeitnah verwendet oder Rücklagen gebildet werden müssen. das ist kein "feuerwehrspezifisches" Problem sondern eine der Grundlagen die gemeinnützige Vereine steuerrechtlich beachten müssen. Dazu kommt noch das die Mittel des gemeinnützen Vereins nur für die satzunggemä0en Aufgaben verwendet werden dürfen. Die Frage ist in welchem Umfang und in welcher Art die Kameradschaftspflege als gemeinützige Aufgabe eines Feuerwehrvereins vom Finanzamt anerkannt wird. Wenn also die Einnahme vom Feuerwehrfest des Feuerwehrvereins zur Finanzierung des Vereinsausflugs dient dürfte das nicht mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sein. [oder liege ich da falsch?] Bei der Auflösung des Feuerwehrvereins darf das Vereinsvermögen auch nicht unter den Mitgliedern verteilt werden. Ich kenne einen grossen bundesweiten gemeinnützen Verein. Der hatte nach einer Prüfung Probleme mit der Gemeinnützigkeit. Die konnte behalten werden. Aber das Finanzamt schaut da nun genauer hin und die nicht selbstständigen Untergliederungen ( = Ortsvereine ) wurden von der Zentrale recht eng an die Kandarre genommen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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