Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Gültigkeit von Dienstanweisungen - war: Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 42 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8H., Grötzingen / Baden-Württemberg | 816970 |
Datum | 09.02.2016 14:07 MSG-Nr: [ 816970 ] | 6235 x gelesen |
Es ist nichts anderes wie in der Firma. Ich habe klare Anweisung z.B. Dienstgeheimnisse nicht weiterzugeben. Dies darf ich auch nicht nach Feierabend, obwohl ich dann Privatmann bin. Nichts anderes ist es in der Feuerwehr. Du bist sogar theoretisch 24h am Tag im Dienst, wenn auch nur in Bereitschaft.
Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.
Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.
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| 08.02.2016 21:25 |
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Adri7an 7R., Utting Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | |