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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rückwirkende Befristung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E! | 61 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 826571 | ||
Datum | 12.01.2017 00:09 MSG-Nr: [ 826571 ] | 4177 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars B. der B- FS-Inhaber darf keinen 15 Sitzer bewegen, auch nicht bei der Fw,ich kenne keinen 15 Sitzer der unter 3,5t zGG kommt. Es geht um das zGG. Genau, es geht bei der Feuerwehr-Fahrberechtigung nur (!) um das zGG. Wenn du also einen 15-Sitzer mit meinetwegen 6,7 t zGM hast, dann fällt der doch unter "Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t". Weitere Einschränkungen nennt die Verordnung für Niedersachsen nicht, und auch die Grundlage im StVG (Absatz 10a) nennt keine weitere Grenze. Warum sollte also der Klasse-B-Inhaber mit zusätzlicher Feuerwehr-Fahrberechtigung dann dieses Fahrzeug nicht führen dürfen? Geschrieben von Lars B. - bei gewerblicher Nutzung - Diese Einschränkung finde ich nicht in der FeV. | ||||
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