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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Pflicht Pflege Wartung PSA und feuerwehrtechnischem Gerät | 10 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 830537 | ||
Datum | 31.05.2017 13:12 MSG-Nr: [ 830537 ] | 2228 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Hubert K. Wo steht (für NRW) das der Feuerwehrangehörige zur Pflege und Wartung seiner persönlichen Schutzausrüstung und feuerwehrtechnischem Gerät verpflichtet ist? Im BHKG - NRW habe ich auf die Schnelle keinen Absatz zum Thema gefunden; für BaWü steht im FwG im § 14 ( Dienstpflichten ) Abs. 6: " Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet, [...] 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Bernhard D. [31.05.17 13:17] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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