Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Pflicht Pflege Wartung PSA und feuerwehrtechnischem Gerät | 10 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 830575 |
Datum | 01.06.2017 13:26 MSG-Nr: [ 830575 ] | 1734 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
hallo,
Geschrieben von BHKG - NRW 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen, "
die Frage ist jetzt was versteht man unter "Pflege" ?
Die Stiefel selbst zu putzen dürfte selbstverständlich sein. Das ist ja auch Pflege.
Muss aber ein Angehöriger einer Freiwilligen Feuerwehr z.B.
- auch die Fahrzeuge waschen?
- die Fahrzeughalle reinigen
- Schläuche reinigen
ich mein diese Frage jetzt mal "streng rechtlich". Gibt dieser Passus im BHKG das verpflichtend her?
Oder kann ein Angehöriger der FF sagen:
Liebe Gemeinde/Stadt,
wenn mein Melder tut komme ich unverzüglich zum Feuerwehrhaus. Ich nehme auch an den angesetzten Übungstermine teil. Dazu bin ich verpflichtet.
Aber du Gemeinde bist verpflichtet eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Schläuche waschen usw. ist dein Part.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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