Rubrik | Ausbildung |
zurück
|
Thema | Sicherheitsabstände bei neuen (hohen) Windkraftanlagen | 30 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 834875 |
Datum | 08.11.2017 11:29 MSG-Nr: [ 834875 ] | 1621 x gelesen |
Hallo,
richtig, und es gibt Prüfsachverständige, die diese Forderungen auch als Prüfauflage übernehmen.
Bisher hab ich einige Einweisungen erlebt, die vom Bauherrn/Betreiber, von der Betriebsführung oder auch vom Brandschutzfachplaner durchgeführt wurden, im Regelfall für die unmittelbar örtlich zuständige Feuerwehr und für die Führungskräfte der weiteren zuständigen Feuerwehren bzw. des Landkreises.
Dies war gut, weil damit auch bei vielen Feuerwehren mit "WEA-Brand_Mythen" wie z.b. Trümmerschatten in Windrichtung wegen herabfallender Rotorblätter aufgeräumt werden konnte. Merklich haben aber Feuerwehren immer noch Probleme mit der LSB-Taktik und nur "absperren und Finger weg lassen".
Sollte keine Einweisung über BImSch-Genehmigung oder SV-Prüfung gefordert werden/worden sein, einfach ganz vertrauensvoll an den Betreiber wenden, die sind im Regelfall sehr offen dafür, weil es die Akzeptanz der Anlage fördert.
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit
Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 28.06.2016 12:53 |
|
Uli 7W., Sulz-Hopfau | |