News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Sind Feuerwehren für Reanimationen zuständig? | 144 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 841757 | ||
Datum | 05.08.2018 16:07 MSG-Nr: [ 841757 ] | 6374 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Sebastian K. Ergo: Dem normalen Bürger traut man die "persönlichen und psychischen Konsequenzen eines solchen Einsatzes in unmittelbarer Nachbarschaft (die ich nicht bestreiten werde!) also offenbar zu, und man bildet und stattet ihn dafür aus (was auch richtig ist), aber den Feuerwehrangehörigen ist dies nicht zuzutrauen? Das ist echt ein Armutszeugnis für diesen "Verein". Natürlich ist eine Reanimation im Bekanntenkreis, Freundeskreis oder gar der Familie ein Einsatz der belastend sein kann. Gerade wenn es dann nicht erfolgreich ist. Aber die andere Seite sollte man sich auch vor Augen führen. Wenn ich dann im Nachhinein erfahre das der Nachbar gestorben ist und ich neben an am Fernseher saß und hätte helfen können, gibt das dann kein schlechtes Gewissen? Vielleicht sollte man den Kameraden die Möglichkeiten der Maßnahme noch einmal genauer aufzeigen und ihnen dann eine entsprechende Schulung und auch die Möglichkeiten der nachbesprechung und Nachsorge aufzeigen. Gruß Basti | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|