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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Magdeburg: Feuerwehrmann bekommt Strafzettel wg. Halten am Feuerwehrhaus | 11 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg | 843195 | ||
Datum | 02.10.2018 11:18 MSG-Nr: [ 843195 ] | 1362 x gelesen | ||
Das Ticket bekam der FM(SB) doch wohl noch vor der Alarmierung? Für einen Verbotsirrtum spielt die ausgeübte Tätigkeit sehr wohl eine Rolle: Arbeitendes Be- und Entladen statt gemütliches Parken. Daneben sehe ich durch die bauliche Gestaltung nicht unbedingt einen Gehweg bzw. ist dann unklar, wo der Gehweg endet und die Fläche der Feuerwache beginnt. Die genaue Position des abgestellten Fahrzeuges verrät der Rechtsanwalt ja ebenfalls nicht. Das sind die Punkte, auf die ein Rechtsanwalt abheben muss und eben nicht die Ehrenamtskeule schwingend durch YouTube geistern. | ||||
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