Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Bürger verklagt Retter wegen beschädigtem Pkw | 20 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 843646 |
Datum | 24.10.2018 08:58 MSG-Nr: [ 843646 ] | 2822 x gelesen |
Geschrieben von Sven K. Sonst hätte es ja auch keinen Vergleich gegeben. Bei der Höhe dieses Vergleichs ist das kein Schuldeingeständnis. Wenn man mit 150EUR ein Verfahren beenden kann, kann dieses noch so dämlich sein, man wird es alleine der Zeit-/Kostenersparnis wegen tun.
Andersrum könnte man ansonsten ja auch argumentieren. Wenn jemand 1000 EUR fordert, und sich dann doch mit 150 zufrieden gibt...
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|